Weitere Bundesratsentscheide

18.11.2020, 17:00

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie beschlossen. Im Bereich Sport sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs unter strengen Auflagen von A-fonds-perdu-Beiträgen profitieren können.

Die zweite Covid-19-Welle trifft den Sport erneut hart. Konnten die professionellen und semiprofessionellen Klubs aus dem Mannschaftssport vor wenigen Wochen mit einer Sitzplatz-Auslastung von zwei Dritteln rechnen und sich so finanziell über Wasser halten, sind seit dem 28. Oktober Veranstaltungen auf 50 Personen beschränkt. Damit bricht den Vereinen mit den Ticketeinnahmen eine ihrer wichtigsten Finanz-Stützen weg.

Wenn diese Situation andauert, sind nicht nur etliche Klubs existenziell gefährdet, sondern auch die davon abhängigen Strukturen in der Nachwuchsförderung und in der Promotion des Frauensports.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, einen Teil der bereits gesprochenen Darlehen in A-fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln. Konkret sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs von den für das Jahr 2021 für Darlehen eingestellten Mitteln in der Hohe von 175 Millionen Franken maximal 115 Millionen als A-fonds-perdu-Beiträge beziehen können.

Der Bundesrat will den Klubs damit, basierend auf den Zahlen aus der Saison 18/19, bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf entschädigen.

Dabei erfolgt die Berechnung pro Klub und nicht auf der Basis eines durchschnittlichen Ticketpreises über die ganze Liga. So ist sichergestellt, dass die Klubs so unterstützt werden, wie es ihrem spezifischen Fall entspricht. Berücksichtigt werden die Spiele ab 29. Oktober bis zur Aufhebung der Zuschauerbeschränkung durch den Bund.

A-fonds-perdu-Beiträge unterliegen strengen Auflagen
Im Gegenzug müssen die Antragsstellenden strenge Auflagen erfüllen. Konkret müssen die Klubs:

  • Die Löhne oberhalb von 148'000 Franken auf diesen Höchstwert oder um mindestens 20% zu kürzen.
  • Gegenüber dem Bund vollständige Transparenz über die Verwendung der Gelder schaffen.
  • Während mindestens 5 Jahren auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten.
  • Sich verpflichten, ihr Engagement im Breitensport während mindestens 5 Jahren im gleichen Ausmass wie vor der Pandemie weiterzuführen.

Die restlichen 60 der für den Mannschaftssport vorgesehenen 175 Millionen Franken bleiben als zinslose Darlehen verfügbar. Diese Darlehen dürfen nur noch bezogen werden, wenn dem Klub auch nach Ausrichtung des A-fonds-perdu-Beitrags ein Liquiditätsengpass droht.

Zu den professionellen Klubs gehören die Teams der beiden höchsten Ligen im Eishockey und Fussball (ausgenommen FC Vaduz); zu den semiprofessionellen die Männer- und Frauenteams der höchsten Ligen im Handball, Unihockey, Volleyball und Basketball sowie die Frauenteams der höchsten Eishockey- und Fussballliga.

Mit diesen Massnahmen sollen die Grundstrukturen des schweizerischen Leistungs- und Breitensports sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs gesichert werden. Der Bundesrat hat nebst den Hilfsmassnahmen für den Sport weitere Massnahmen zur Abfederung der Corona-Folgen beschlossen. Er beantragt dem Parlament die notwendigen Anpassungen des Covid-19-Gesetzes.

118-bundesrats-entscheid
  • Publiziert am
    18.11.2020 17:00
  • Autor
    rsc
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